Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.